Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der xtraz digital GmbH
(Stand: 30. Mai 2025 – Diese Muster-AGB ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der xtraz digital GmbH, Weidestraße 120b, 22083 Hamburg (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
- Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. Verbraucherverträge werden nicht geschlossen.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss & Leistungsumfang
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Sie behalten gleichwohl für 30 Kalendertage ihre Preisgültigkeit, sofern nichts anderes angegeben ist.
- Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot schriftlich oder in Textform (z. B. E‑Mail, e‑Signatur) annimmt und/oder die Agentur mit der Arbeit beginnt.
- Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Beschreibungen in Präsentationen, Pitch-Decks oder anderen Dokumenten dienen nur der Veranschaulichung.
- Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Meetings, Workshops, Programmierarbeiten) sind gesondert zu beauftragen und werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
- Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die Agentur eine Dienstleistung, keinen konkreten wirtschaftlichen Erfolg; insbesondere wird kein bestimmter Ranking-, Umsatz- oder ROAS‑Wert garantiert.
- Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Vertragsdauer & Kündigung
- Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. SEO‑Betreuung, Social‑Media‑Management) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.
- Im Kündigungsfall sind bis dahin entstandene Leistungen anteilig abzurechnen.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Stundensatz, Festpreis oder Retainer. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen, für die das Reverse‑Charge‑Verfahren gilt, stellt die Agentur Netto‑Rechnungen aus; der Kunde ist für die ordnungsgemäße Versteuerung in seinem Land verantwortlich.
- Monatliche Pauschalen oder Retainer werden – sofern nicht anders vereinbart – zu Beginn des Leistungsmonatsfakturiert. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Externe Kosten (Werbebudgets, Lizenzen, Stock‑Material, Reisekosten) sind, sofern nicht im Angebot enthalten, vom Kunden zu tragen und werden nach vorheriger Freigabe 1:1 weiterberechnet.
- Preisanpassungsklausel: Die Agentur ist berechtigt, ihre Stundensätze, Pauschalen oder Retainer einmal jährlichmit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen anzupassen, wenn und soweit sich ihre Kostenstruktur (bspw. Personal‑ oder SaaS‑Kosten) verändert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen Preise als vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszins) sowie pauschale Mahnkosten zu verlangen und ihre Leistungen bis zum Ausgleich zurückzubehalten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugriffe (z. B. CMS‑, Hosting‑ oder Ads‑Accounts) zur Verfügung – i. d. R. innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Anforderung.
- Der Kunde sichert zu, dass er an allen bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
- Aus Verzögerungen aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkung resultierende Mehrkosten und Terminverschiebungen gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Abnahme & Korrekturschleifen
- Von der Agentur erstellte Arbeitsergebnisse sind vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich Mängel rügt.
- Sofern im Angebot nicht anders festgelegt, sind zwei Korrekturschleifen je Arbeitsergebnis enthalten. Darüber hinausgehende Änderungen gelten als Zusatzleistung nach § 2 Abs. 4.
§ 7 Nutzungs‑ & Eigentumsrechte
- Sämtliche Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
- Mit vollständiger Zahlung überträgt die Agentur dem Kunden ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist.
- Die Agentur behält sich das Recht vor, Arbeitsergebnisse in anonymisierter Form als Referenz oder Case Study zu verwenden. Ein widersprechender Kunde kann dies jederzeit schriftlich untersagen.
§ 8 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal die Summe der in den letzten sechs Monaten gezahlten Vergütung.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet ferner nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen oder für Änderungen von Suchmaschinen‑Algorithmen bzw. Plattform‑Richtlinien.
§ 9 Vertraulichkeit & Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über sämtliche nicht offenkundigen Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse.
- Soweit eine Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen separaten AV‑Vertrag.
§ 10 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, Ausfälle von Hosting‑Providern) entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
- Dauert die Störung länger als 60 Tage an, können beide Parteien den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 11 Referenznennung
Die Agentur darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz nennen und Arbeitsergebnisse in anonymisierter Form für Eigenwerbung nutzen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur in Hamburg.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.